Die Gesellschaft wird Kontoinhaber
Voraussetzung: eine echte Geschäftstätigkeit. Kein Umzug nötig.
Eine ordentlich gebaute Gesellschaft in Hongkong, Singapur oder den USA hält das Konto. Der Bankkunde ist dann diese Gesellschaft in ihrer eigenen Jurisdiktion.
- Private Company Limited by Shares, Eintrag im Companies Registry
- Geschäftskonto bei einer Bank mit Lizenz vor Ort
- Jahresabschluss mit Prüfungspflicht, Company Secretary
- Realistisch 6–10 Wochen bis zum abgeschlossenen Bank-Onboarding
Eine Gesellschaft kostet laufend, bringt Buchführungs- und Prüfungspflichten mit und verlangt echte Substanz. Und sie ändert nichts an Ihrer persönlichen Steuerpflicht. Wer Ihnen das verspricht, verkauft Ihnen ein Problem.
