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EU-Bankenregel · Januar 2027

Ein Konto braucht ab 2027 einen Inhaber,
der dorthin gehört.

Es gibt zwei Arten, das zu erfüllen. Beide funktionieren. Sie unterscheiden sich nicht in der Qualität, sondern darin, was sie von Ihnen verlangen.

Die Pflicht trifft die Bank, nicht Sie. Für Sie entsteht daraus kein Verbot und keine neue Meldepflicht — wohl aber die Frage, ob Ihr Institut Sie behalten will.

Strasia Group — lizenzierter Corporate-Service-Provider. TCSP-Lizenz Hongkong TC009707, registrierter ACRA Filing Agent Singapur FA20260092.

Portal eines Bankgebäudes in der Abenddämmerung, einen Spalt geöffnet
Anwendbar ab11.01.2027
RechtsgrundlageCRD VI · Art. 21c
Adressat der PflichtDie Bank
Jurisdiktionen9

Stand: 08/2026

Die eigentliche Frage

Wer wird ab 2027 Ihr Kontoinhaber sein?

Die Regel richtet sich nicht an Sie, sondern an Ihre Bank. Ein Institut außerhalb der EU darf ab dem 11. Januar 2027 bestimmte Kerngeschäfte — Einlagen, Kredite, Garantien — für Kunden in der EU nur noch über eine lizenzierte Niederlassung oder ein Tochterinstitut im jeweiligen Mitgliedstaat betreiben. Ausnahmen gelten für Altverträge und für den Fall, dass der Kunde von sich aus auf die Bank zugeht. Für kleines Privatkundenvolumen rechnet sich eine eigene Niederlassung selten — deshalb rechnen wir damit, dass etliche Institute ihre EU-Privatkunden abgeben. Das ist unsere Einschätzung; ausgelöst wird die Bewegung von der Risikopolitik der Banken, nicht von der Vorschrift selbst.

Schematische Darstellung · Bank-Stammdatensatz
Kontoinhaber
Max Mustermann
Rechtsform
Natürliche Person
Sitz des Inhabers
Musterstadt, Deutschland
Registereintrag
Wirtschaftlich Berechtigter
Max MustermannBleibt in beiden Fällen dieselbe Person — und wird der Bank gegenüber offengelegt.
Steueransässigkeit
DeutschlandUnverändert. Eine Gesellschaft verschiebt keine persönliche Steuerpflicht.
Ort der Geschäftsleitung
DeutschlandTrägt nur, wenn Leitung und Substanz tatsächlich dort liegen — genau das planen wir mit Ihnen.
Kundensegment
Privatkunde, EU-ansässig
Prüfstatus 01/2027
Bestandsprüfung
Was sich ändert, ist der Kontoinhaber. Nicht, wer erkennbar ist.
Eine Bestandsprüfung ist dabei kein Kündigungsverfahren — sie ist zunächst eine Datenanforderung.

Schematische Darstellung zur Veranschaulichung der Struktur — keine echten Kontodaten, keine Aussage über ein bestimmtes Institut.

Die zwei Wege

Weg 1 funktioniert ohne Umzug. Weg 2 setzt einen Umzug voraus.

Wir begleiten beide Wege: Gesellschaften bauen wir selbst, und beim Wohnsitzwechsel führen wir Sie durch Visum und Ablauf in den Ländern, in denen wir aufgestellt sind. Deshalb sagen wir Ihnen auch, woran Sie erkennen, dass der eine oder der andere in Ihrem Fall der falsche wäre.

Weg 1

Die Gesellschaft wird Kontoinhaber

Voraussetzung: eine echte Geschäftstätigkeit. Kein Umzug nötig.

Eine ordentlich gebaute Gesellschaft in Hongkong, Singapur oder den USA hält das Konto. Der Bankkunde ist dann diese Gesellschaft in ihrer eigenen Jurisdiktion.

  • Private Company Limited by Shares, Eintrag im Companies Registry
  • Geschäftskonto bei einer Bank mit Lizenz vor Ort
  • Jahresabschluss mit Prüfungspflicht, Company Secretary
  • Realistisch 6–10 Wochen bis zum abgeschlossenen Bank-Onboarding
Was dagegen spricht

Eine Gesellschaft kostet laufend, bringt Buchführungs- und Prüfungspflichten mit und verlangt echte Substanz. Und sie ändert nichts an Ihrer persönlichen Steuerpflicht. Wer Ihnen das verspricht, verkauft Ihnen ein Problem.

Weg 2

Der Wohnsitz wechselt

Voraussetzung: Sie können und wollen tatsächlich umziehen.

Ein echter Wohnsitz außerhalb der EU — mit Visum, tatsächlicher Anwesenheit und ehrlicher steuerlicher Registrierung — führt in der Regel dazu, dass Ihre Bank Sie nicht mehr als EU-ansässigen Kunden führt. Das Visum dafür wickeln wir in mehreren Ländern selbst ab.

  • Länderwahl und Visum — Thailand, Philippinen, Malaysia und Singapur begleiten wir selbst
  • Wegzugsbesteuerung im Vorfeld klären
  • Abmeldung, Nachweisführung, Ansässigkeitsbescheinigung im Zielland
  • Realistisch 9–18 Monate bis zum belastbaren Status
Was dafür spricht

Der Wohnsitzwechsel klärt die Ansässigkeitsfrage an der Wurzel — und nicht nur für das Konto. Wer ohnehin weg will, sollte nicht die Struktur als Ersatz dafür bauen. Von der Visumswahl bis zur Anmeldung vor Ort sind wir dabei.

Die beiden Wege schließen sich nicht aus. Wer später auswandert, braucht in vielen Fällen zuerst eine Struktur, die trägt; die Gesellschaft bleibt danach bestehen. Was zu geliehenen Nebenkostenabrechnungen und Papier-Residenzen zu sagen wäre, ist schnell gesagt: Prüfsysteme gleichen sie ab, und sie brechen genau dann, wenn man sie braucht.

Ihre Lage

Drei Fragen entscheiden, welcher Weg zu Ihnen passt

Verschieben Sie die Regler. Nichts davon wird gespeichert oder gesendet — die Einordnung entsteht hier auf Ihrem Gerät.

Familie, Schulplatz, Immobilie, Angehörige, laufende Verträge.

lässt sich lösenfest verankert

Von Kunden vor Ort — oder ortsunabhängig, international.

rein lokalinternational

Eigene Kunden, Rechnungen, laufende Umsätze — nicht bloß Vermögen.

nein, nur Vermögenja, laufendes Geschäft

Bewegen Sie die Regler

Je nach Lage führt der eine oder der andere Weg weiter — manchmal auch beide.

Der Vorlauf

Wie lange die beiden Wege brauchen

Am 11. Januar 2027 endet für Sie nichts — an diesem Tag gilt die Regel für Ihre Bank. Relevant ist die Frist trotzdem, weil beide Wege Vorlauf brauchen. Die Balken zeigen übliche Bearbeitungsspannen, keine Zusagen.

Vorlauf bis zum 11. Januar 2027
Verträge von vor dem 11. Juli 2026 unterfallen einer Bestandsschutzregelung, deren Reichweite noch nicht abschließend geklärt ist. Wer heute neu abschließt, kann sich darauf nicht mehr berufen.
Weg 1 — Gesellschaft und Geschäftskonto
Onboarding
fertig — danach laufender Betrieb

8–14 Wochen von der Vorprüfung bis zum nutzbaren Geschäftskonto — das Bank-Onboarding ist der längste Teil.

Weg 2 — Wohnsitzwechsel
Länderwahl
Wegzugsteuer
Visum & Umzug
Wohnsitzaufgabe · Ansässigkeitsnachweis

9–18 Monate von der Entscheidung bis zum belastbaren Status. Der Wohnsitzwechsel bewegt mehr als die Bankfrage — er braucht dafür mehr Vorlauf.

heute+6+12+18 Monate

Gemeinsame Achse — die Balken sind zueinander maßstäblich.

Weg 1 im Detail

Was „ordentlich gebaut" bedeutet

Am Bank-Onboarding scheitern nicht die Gründungen, sondern die Mäntel — und zwar erst nach Wochen. Diese sechs Punkte entscheiden darüber.

Eigene Geschäftstätigkeit

Ein nachvollziehbares Geschäftsmodell mit echten Kunden und Rechnungen. Nicht: ein Mantel, der nur ein Konto tragen soll.

Echte Vertragspartner

Verträge, Rechnungen, Zahlungsflüsse, die zum beschriebenen Geschäft passen. Die Bank gleicht genau das ab.

Entscheidungen vor Ort

Direktor, Beschlüsse und Geschäftsleitung dort, wo die Gesellschaft sitzt — nicht nur auf dem Papier.

Nachweisfähige Adresse

Eine Geschäftsadresse, die einer Prüfung standhält, mit zustellbarer Post und belegbarer Nutzung.

Buchführung und Prüfung

In Hongkong sind Jahresabschluss und Prüfung Pflicht. Das ist Aufwand — und zugleich das, was die Struktur bankfähig macht.

Korrekte Meldung zu Hause

Beteiligung anzeigen, Erträge erklären, den automatischen Informationsaustausch mitdenken. Alles bleibt deklariert.

Wir arbeiten bevorzugt mit Komplettpaketen

Eine Struktur, die bankfähig sein soll, lässt sich nicht in Einzelteilen bestellen — deshalb enthält unser Paket alles, was dazugehört. In Hongkong etwa: Gründung und Registereintrag, Company Secretary, Geschäftsadresse, Registergebühren, Gründungsdokumente und die Begleitung der Kontoeröffnung. In Singapur und den übrigen Jurisdiktionen ist der Umfang anders zusammengesetzt — je nachdem, was dort vorgeschrieben ist —, aber ebenso vollständig.

Vor jeder Bestellung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot — mit allen Positionen und den laufenden Kosten der Folgejahre. Was nicht enthalten ist, steht ebenfalls darin.

Was diese Struktur nicht leistet

Vier Punkte, die vor eine Gründung gehören — nicht danach.

Kein Steuermodell

Eine Gesellschaft ändert Ihre persönliche Steuerpflicht nicht. Wer mit Steuerfreiheit wirbt, verkauft Ihnen ein Problem, kein Konto.

Keine Anonymität

Der wirtschaftlich Berechtigte wird offengelegt, Meldepflichten bleiben bestehen, der Informationsaustausch läuft weiter. Genau das macht die Struktur belastbar.

Kein Schutz fürs Privatkonto

Ein bestehendes Konto auf Ihre europäische Privatadresse bleibt, was es ist. Die Gesellschaft schafft einen tragfähigen Weg daneben — sie repariert nicht den alten.

Kein Selbstläufer im Steuerrecht

Wird die Gesellschaft faktisch aus Deutschland geleitet, ist sie dort steuerpflichtig — unabhängig vom Registersitz. Auch die Hinzurechnungsbesteuerung bleibt ein Thema. Beides gehört vor die Gründung, und genau dabei helfen wir Ihnen: Wir zeigen, welche Gestaltung in Ihrem Fall trägt.

Häufige Fragen

Was Leser an dieser Stelle fragen

Betrifft mich die neue EU-Bankenregel überhaupt?+
Die Regel richtet sich an Institute außerhalb der EU, nicht an Sie. Betroffen sind Sie mittelbar: als Kunde einer Drittstaatenbank mit Wohnsitz in der EU. Ob ein einzelnes Haus Sie behält, entscheidet dessen Geschäftsleitung — dafür sind Volumen und Aufwand ausschlaggebend, nicht Ihr Verhalten. Ein Auslandskonto zu halten bleibt selbstverständlich erlaubt; an Ihren Melde- und Steuerpflichten ändert CRD VI nichts.
Kann meine Bank mein bestehendes Konto einfach kündigen?+
In der Praxis beginnt es fast nie mit einer Kündigung, sondern mit einer Datenanforderung: Adressnachweis, Steueransässigkeit, Zweck der Geschäftsbeziehung. Erst danach entscheidet das Institut über die Fortführung. Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach Ihrem Kontovertrag und dem Recht am Sitz der Bank — nicht nach der EU-Richtlinie.
Rettet eine Firma in Hongkong mein privates Auslandskonto?+
Nein. Das ist die ehrlichste Antwort auf dieser Seite. Ihr privates Konto auf eine europäische Adresse bleibt genau das. Was die Gesellschaft leistet: Sie schafft einen zweiten, tragfähigen Weg für Geschäftsvermögen — mit einem Kontoinhaber, der in seiner eigenen Jurisdiktion ansässig ist. Wer die persönliche Ansässigkeit selbst lösen will, braucht Weg 2.
Was ist mit meinem Wertpapierdepot im Ausland?+
Reine Wertpapierdienstleistungen — Depotführung, Handel, Vermögensverwaltung — sind von Artikel 21c ausdrücklich ausgenommen. Erfasst sind Einlagen, Kredite und Garantien. Wer Auslandsdepot und Auslandskonto gleichsetzt, macht einen sachlichen Fehler. Für Bargeldguthaben auf dem Verrechnungskonto kann die Einordnung abweichen.
Reicht es, wenn ich die Bank von mir aus anspreche?+
Die Richtlinie kennt eine enge Ausnahme für den Fall, dass der Kunde die Dienstleistung aus eigener Initiative nachfragt — die sogenannte Reverse Solicitation. Sie ist als Einzelfallausnahme gedacht und wird entsprechend eng ausgelegt. Als dauerhafte Grundlage für eine Bankbeziehung taugt sie nicht, schon weil sich die Auslegung zwischen den Mitgliedstaaten unterscheiden kann.
Wie lange dauert eine saubere Struktur?+
Gründung und Registereintrag sind in wenigen Wochen erledigt. Der längere Teil ist das Bank-Onboarding: realistisch sechs bis zehn Wochen, abhängig von Geschäftsmodell, Bank und Vollständigkeit der Unterlagen. Zusammen also 8 bis 14 Wochen — vorausgesetzt, die Substanz stimmt von Anfang an.
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28 Ferry Street, Yau Ma Tei
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Rechtlicher Hinweis. Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu einer Rechtsänderung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Eine belastbare Einschätzung Ihrer Lage setzt die Prüfung Ihrer Unterlagen im Einzelfall voraus. Einzelne Fragen — insbesondere der territoriale Anwendungsbereich und die Reichweite des Bestandsschutzes — sind rechtlich noch nicht abschließend geklärt und werden in den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt.
Grundlage: Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI), Artikel 21c. Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten 10.01.2026, Anwendung ab 11.01.2027; Bestandsschutz für vor dem 11.07.2026 geschlossene Verträge. Deutsche Umsetzung im Bankenrichtlinie-Umsetzungsgesetz, verkündet im Bundesgesetzblatt am 30.03.2026. Maßgeblich ist für Sie die deutsche Umsetzung.