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Rückerstattung & Stornierung

Stand: Juli 2026

Wir wollen, dass Sie wissen, woran Sie sind — bevor Sie beauftragen. Deshalb hier zuerst das Wichtigste in drei Punkten.

Vor Bearbeitungsbeginn

Sie haben es sich anders überlegt, bevor wir begonnen haben? Schreiben Sie uns — wir prüfen jede Stornierung einzeln und erstatten, was noch nicht angefallen ist.

Nach Bearbeitungsbeginn

Sobald wir Dokumente vorbereiten oder Anträge einreichen, ist die Leistung erbracht — die Servicegebühr können wir dann nicht mehr erstatten.

Behördengebühren

Amtliche Gebühren geben wir unverändert an die Behörden weiter. Diese Beträge können wir nicht erstatten — auch nicht anteilig.

Ausnahmen gibt es — etwa wenn wir eine zugesagte Leistung nachweislich nicht erbringen können. Die Einzelheiten finden Sie unten.

Was zählt als „Bearbeitungsbeginn"?
Die Bearbeitung beginnt, sobald wir für Sie tätig werden — mit der Prüfung Ihrer Unterlagen, der Vorbereitung von Gründungs- oder Antragsdokumenten, der Einreichung bei einer Behörde oder mit einem geführten Beratungsgespräch. Nicht dazu zählt das unverbindliche Erstgespräch: Das ist kostenlos.
Welche Leistungen sind nach Beginn nicht erstattungsfähig?
Firmengründungen ab Einreichung beim Register, Visa-Anträge ab Einreichung bei der Einwanderungsbehörde, Buchhaltungs- und Steuerleistungen ab Bearbeitungsbeginn sowie bereits geführte Beratungs- und Strategiegespräche.
Warum sind Behörden- und Drittkosten ausgenommen?
Registergebühren, Lizenzkosten, Notar- und Übersetzungskosten leiten wir unverändert an die jeweilige Stelle weiter — wir behalten davon nichts ein. Einmal gezahlt, erstatten Behörden diese Beträge nicht, auch nicht bei Ablehnung eines Antrags.
Wann erstatten wir trotzdem?
Wenn wir eine vertraglich zugesagte Leistung nachweislich nicht erbringen können und auch keine Nachbesserung möglich ist — etwa bei einer behördlichen Ablehnung, die nicht auf Ihren Angaben beruht. Dann prüfen wir eine anteilige Erstattung der Servicegebühr. Behördengebühren bleiben davon unberührt.
Wie stelle ich eine Anfrage?
Schreiben Sie an legal@strasia-group.com mit Ihrer Vertrags- oder Rechnungsnummer und einer kurzen Schilderung. Wir melden uns mit einer Einschätzung — und sagen Ihnen ehrlich, wenn eine Erstattung nicht möglich ist.

Fragen zur Rückerstattung?

Schreiben Sie uns — wir schauen uns Ihren Fall an.

legal@strasia-group.com

Was wir tun — und was nicht

Strasia Group erbringt Beratungs- und Verwaltungsleistungen für Unternehmensstrukturen und damit verbundene Aufenthaltswege. Wir handeln ausschließlich als privates Beratungsunternehmen: Wir verkaufen keine Visa, Genehmigungen oder amtlichen Dokumente, stellen sie nicht aus und garantieren keine Genehmigung. Alle Anträge laufen über die offiziellen Stellen der jeweiligen Jurisdiktion. Unsere Honorare decken ausschließlich Beratung, Dokumentenvorbereitung und Abwicklung — sie sind von amtlichen Gebühren vollständig getrennt.